2.
Bildungsmaßnahmen
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Antragsberechtigt:
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Jugendorganisationen, die im KJR
Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von
Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind |
Allgemeine Bedingungen:
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Auch Maßnahmen die vom BJR und BezJR
gefördert werden:
Erwarteten Zuschuss auf dem Formular vermerken (Kopie der
Zuschuss-Bestätigung nachreichen, erst dann Auszahlung möglich).
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Antragsverfahren:
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Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der
Maßnahme auf KJR-Antragsformular mit Einnahmen und Ausgaben, Ausschreibung,
unterschriebener Teilnehmerliste, Programmablauf mit Bericht (Zielsetzung,
Inhalt und Methode) und Teilnahmebestätigung.
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2.21. |
Mitarbeiterbildungsmaßnahmen |
| Altersgrenzen: |
ab 15 Jahren |
| Gesamt
Zuschusshöhe: |
70 % der Gesamtkosten
HB: 150,00 Euro pro Antrag (Verband) |
| Bedingungen: |
Tagesveranstaltungen: mindestens 2 Stunden.
Bei mehrtätiger Veranstaltung mind. 6 Stunden pro Tag.
-> Regelmäßige Treffen können nicht gefördert werden. |
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2.22. |
Jugendbildungsmaßnahmen |
| Altersgrenzen: |
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
zwischen 6 und 26 Jahren. |
| Zuschusshöhe: |
50 % der Gesamtkosten
HB: 100,00 Euro pro Veranstaltung |
| Bedingungen: |
Dauer: mindestens 2 Stunden und weniger als 6 Stunden.
Bei mehrtägiger Veranstaltung mind. 6 Stunden pro Tag.
-> Regelmäßige Gruppenstunden können nicht gefördert
werden. |