2. Bildungsmaßnahmen

Antragsberechtigt:

Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind

Allgemeine Bedingungen:

Auch Maßnahmen die vom BJR und BezJR gefördert werden:
Erwarteten Zuschuss auf dem Formular vermerken (Kopie der Zuschuss-Bestätigung nachreichen, erst dann Auszahlung möglich).

Antragsverfahren:

Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf KJR-Antragsformular mit Einnahmen und Ausgaben, Ausschreibung, unterschriebener Teilnehmerliste, Programmablauf mit Bericht (Zielsetzung, Inhalt und Methode) und Teilnahmebestätigung.

2.21.

Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
Altersgrenzen: ab 15 Jahren
Gesamt Zuschusshöhe:           70 % der Gesamtkosten
HB: 150,00 Euro pro Antrag (Verband)
Bedingungen: Tagesveranstaltungen: mindestens 2 Stunden.
Bei mehrtätiger Veranstaltung mind. 6 Stunden pro Tag.
-> Regelmäßige Treffen können nicht gefördert werden.

2.22.

Jugendbildungsmaßnahmen
Altersgrenzen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
zwischen 6 und 26 Jahren.
Zuschusshöhe:           50 % der Gesamtkosten
HB: 100,00 Euro pro Veranstaltung
Bedingungen: Dauer: mindestens 2 Stunden und weniger als 6 Stunden.
Bei mehrtägiger Veranstaltung mind. 6 Stunden pro Tag.
-> Regelmäßige Gruppenstunden können nicht gefördert werden.