6. Besondere Maßnahmen
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Antragsberechtigt:
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Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied
sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen,
soweit sie öffentlich anerkannt sind.
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Antragsverfahren:
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Formlose
Voranmeldung mindestens 6 Wochen vorher mit voraussichtlichen Ausgaben und
Einnahmen, der erwarteten Teilnehmerzahl, sowie der Beschreibung der
Maßnahme. |
Zuschusshöhe:
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Entscheidung über die Höhe des Zuschusses im Einzelfall
durch den KJR-Vorstand, in der Regel bis zu 10 %, in Ausnahmefällen bis zu
40 %, der angemessenen Gesamtkosten.
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Erläuterungen:
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* Projektarbeit: wie z.B. Behindertenarbeit; im
Bereich Umweltschutz; Bildungsarbeit für/mit arbeitslosen und/oder
ausländischen Jugendlichen; Aktivitäten im Bereich Drogenprävention.
*Kulturarbeit: wie z.B. im Bereich
musisch-kulturelle Aktivitäten; Open-Air-Festival.
*andere besondere Maßnahmen: wie z.B. im
Bereich internationale Jugendarbeit.
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Bedingungen:
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Über die Förderfähigkeit entscheidet die
Vorstandschaft des KJR aufgrund der vorgelegten Beschreibung der Maßnahme.
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