1. Freizeitmaßnahmen

Antragsberechtigt:

Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind.

Altersgrenzen:

Kinder ab 6 Jahren,  Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre.

Höchstzuschuss:

gefördert werden max. 40 % der Gesamtkosten

Allgemeine Bedingungen:

Pro 6 Teilnehmer 1 Betreuer/in.
Bei gemischten Gruppen mind. 1 weibliche und 1 männliche Betreuungskraft.
Der Freizeitcharakter (jugendpflegerischer Anteil der Aktivitäten) muss mehr als 50 % betragen.

Antragsverfahren:

Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf KJR-Antragsformular mit Einnahmen und Ausgaben, Ausschreibung (Einladung), unterschriebener Teilnehmerliste, Tages-Programmablauf.

1.11.

Fahrten, Freizeiten, Jugenderholung

Zuschusshöhe:

          2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
HB: 35,00 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung

Bedingungen:

Mindestens 4 Übernachtungen und 6 Teilnehmer;
An- und Abreise zählen als 1 Tag;
Tageserholungsmaßnahmen, die den Charakter einer Freizeit erfüllen, aber keine Übernachtung beinhalten, werden entsprechend gefördert.

1.12.

Kurzfreizeiten

Zuschusshöhe:

3,00 Euro pro Übernachtung und Teilnehmer
         bzw. pro vollem Tag (mind. 15 Stunden).

Bedingungen:

Mindestens 6 Teilnehmer:
mindestens 1 Übernachtung - höchstens 3 Übernachtungen

1.13.

Tagesveranstaltungen

Zuschusshöhe:

            1,50 Euro pro Teilnehmer
HB: 100,00 Euro pro Veranstaltung

Bedingungen:

Mind. 6 Teilnehmer und mind. 7 Stunden