1.
Freizeitmaßnahmen
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Antragsberechtigt:
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Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied
sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie
öffentlich anerkannt sind.
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Altersgrenzen:
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Kinder
ab 6 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre. |
Höchstzuschuss:
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gefördert werden max. 40 % der Gesamtkosten
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Allgemeine
Bedingungen:
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Pro
6 Teilnehmer 1 Betreuer/in.
Bei gemischten Gruppen mind. 1 weibliche und 1 männliche Betreuungskraft.
Der Freizeitcharakter (jugendpflegerischer Anteil der Aktivitäten) muss
mehr als 50 % betragen. |
Antragsverfahren:
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Antrag
innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf
KJR-Antragsformular mit Einnahmen und Ausgaben, Ausschreibung (Einladung),
unterschriebener Teilnehmerliste, Tages-Programmablauf. |
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1.11. |
Fahrten,
Freizeiten, Jugenderholung |
Zuschusshöhe:
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2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
HB: 35,00 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung |
Bedingungen:
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Mindestens
4 Übernachtungen und 6 Teilnehmer;
An- und Abreise zählen als 1 Tag;
Tageserholungsmaßnahmen, die den Charakter einer Freizeit erfüllen, aber
keine Übernachtung beinhalten, werden entsprechend gefördert. |
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1.12. |
Kurzfreizeiten |
Zuschusshöhe:
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3,00
Euro pro Übernachtung und Teilnehmer
bzw. pro vollem Tag
(mind. 15 Stunden). |
Bedingungen:
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Mindestens
6 Teilnehmer:
mindestens 1 Übernachtung - höchstens 3 Übernachtungen |
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1.13. |
Tagesveranstaltungen |
Zuschusshöhe:
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1,50
Euro pro Teilnehmer
HB: 100,00 Euro pro Veranstaltung |
Bedingungen:
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Mind.
6 Teilnehmer und mind. 7 Stunden |