4. Jugendräume

Antragsberechtigt:

Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind

Antragsverfahren:

KJR-Antragsformular mit Auflistung der bis zum 15.11. bezahlten Ausgaben.
Antragsfrist: bis zum 15.11. jeden Jahres

4.41.

Renovierung von Jugendräumen

Zuschusshöhe:

          30 % der Materialkosten
HB: 250,00 Euro pro Antragsteller

Erläuterungen:

Renovierung von Räumen durch die Jugendorganisation. 
Gefördert werden Materialien, wie z.B. Farben, Tapeten usw.

Bedingungen:

Nur für örtliche Einrichtungen. 
Antrag innerhalb von 2 Jahren pro Raum. 
Räume müssen vorwiegend für die Jugendarbeit genutzt werden. 
Genaue Lage der Räume ist anzugeben.

4.42.

Ausstattung von Jugendräumen

Zuschusshöhe:

          30 % der Materialkosten
HB: 200,00 Euro jährlich pro Antragsteller

Erläuterungen:

Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, wie z.B. Tische, Stühle, Kühlschränke, Regale

Bedingungen:

Nur für örtliche Einrichtungen. 
Antrag innerhalb von 2 Jahren pro Raum. 
Räume müssen vorwiegend für die Jugendarbeit genutzt werden. 
Genaue Lage der Räume ist anzugeben.