4.
Jugendräume
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Antragsberechtigt:
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Jugendorganisationen, die im KJR
Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von
Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind
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Antragsverfahren:
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KJR-Antragsformular
mit Auflistung der bis zum 15.11. bezahlten Ausgaben.
Antragsfrist: bis zum 15.11. jeden Jahres
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4.41.
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Renovierung von Jugendräumen
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Zuschusshöhe:
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30 % der Materialkosten
HB: 250,00 Euro pro Antragsteller |
Erläuterungen:
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Renovierung von Räumen durch die
Jugendorganisation.
Gefördert werden Materialien, wie z.B. Farben, Tapeten usw.
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Bedingungen:
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Nur für örtliche Einrichtungen.
Antrag innerhalb von 2 Jahren pro Raum.
Räume müssen vorwiegend für die
Jugendarbeit genutzt werden.
Genaue Lage der Räume ist anzugeben. |
4.42.
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Ausstattung von Jugendräumen
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Zuschusshöhe:
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30 % der Materialkosten
HB: 200,00 Euro jährlich pro Antragsteller |
Erläuterungen:
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Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, wie z.B.
Tische, Stühle, Kühlschränke, Regale
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Bedingungen:
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Nur für örtliche Einrichtungen.
Antrag innerhalb von 2 Jahren pro Raum.
Räume müssen vorwiegend für die
Jugendarbeit genutzt werden.
Genaue Lage der Räume ist anzugeben. |